Am 1. Januar 2011 wurde das sog. Bildungs- und Teilnahmepaket für Kinder eingeführt. Dadurch können Kinder aus einkommensschwachen Familien besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilnehmen.

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist so konzipiert, dass die Förderung direkt den Kindern zu Gute kommt. Es setzt auf Sach- und Dienstleistungen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Leistungen müssen gesondert beantragt werden. Die Antragsformulare sind in den Rathäusern der Städte und Gemeinden, dem Landratsamt und bei den Agenturen für Arbeit erhältlich (bzw. auf den entsprechenden Homepages).

Für jedes Kind muss ein eigener Antrag ausgefüllt werden.

Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, beantragen die Leistungen beim Sozialamt. Familien, die Arbeitslosengeld II oder eine Aufstockung zum Arbeitslosengeld I beziehen, beantragen die Leistungen beim Jobcenter. Wird erstmals Arbeitslosengeld II beantragt, muss der Antrag bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden.

Sobald der Antrag genehmigt ist, erhalten Sie einen „Gutschein für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Teilhabegutschein)“, den wir Ihnen als Schwimmschule ausfüllen. Anschließend senden Sie diesen Gutschein Ihrem Sachbearbeiter zu und erhalten daraufhin eine Förderung unserer Schwimmkurse.

Alle Fragen hierzu kann Ihnen Ihr Sachbearbeiter auf der entsprechenden Behörde beantworten.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Förderung über die zuständigen Behörden entschieden wird. Wir sind nicht entscheidungsberechtigt. Wir können nicht gewährleisten, dass Sie für alle unsere Kursorte diese Förderung erhalten. Dies hängt maßgeblich von der Definition des Leistungskataloges der einzelnen Landkreise und Bundesländer ab und kann sich verändern.